Wahlen 2011
*Update* Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen findet ihr hier: http://www.uni-magdeburg.de/rektorat/wahlen/2011/Briefwahl_Antrag_11.pdf
Grundsätzlich gilt, dass die Unterlagen zur Briefwahl erst dann versandt werden können, wenn die Stimmzettel gedruckt vorliegen, weil die ja mit vesandt werden müssen.
Wieder einmal sind die Studierenden aufgerufen, ihre VertreterInnen für die Hochschulgremien zu wählen.
Wann?
In diesem Jahr finden die Wahlen am 24.05. und 25.05. statt. Die
Öffnungszeiten der Wahllokale unterscheiden sich von Fakultät zu
Fakultät. Schaut also bitte auf die Aushänge, wann ihr an eurer Fakultät
eure Stimme abgeben könnt.
Was?
Es werden parallel vier Wahlen durchgeführt:
Eure studentische Vertretung auf Fakultätsebene. Die Mitgliederanzahl variiert hier je nach Fakultät. Es sind aber zwischen 4 und 7 StudentInnen, die euch hochschulpolitisch vertreten, das Leben an eurer Fakultät für euch mitgestalten und einen Teil eurer Semesterbeiträge verwalten.
Ist das Entscheidungsgremium für die meisten Fakultätsangelegenheiten. Hier sind je nach Fakultät 2 bis 4 studentische VertreterInnen zu wählen, die eure Meinung gegenüber den ProfessorInnen und MitarbeiterInnen vertreten.
Eure studentische Vertretung auf Universitätsebene. Hier werden 15 Mitglieder gewählt. Der Studierendenrat vertritt die gesamte Studierendenschaft hochschulpolitisch und verwaltet ebenfalls einen Teil der Studierendengelder.
Ist das Entscheidungsgremium für die meisten Universitätsangelegenheiten. Hier sind 4 studentische VertreterInnen zu wählen, die eure Meinung gegenüber der Universität vertreten.
Wie?
Die VertreterInnen der Fachschaftsräte und der Fakultätsräte werden bei den meisten Fakultäten direkt gewählt. Die VertreterInnen für den Senat und den Studierendenrat werden nach personalisierter Verhältniswahl gewählt. Die KandidatInnen sind dabei in Gruppen, sogenannten Listen, organisiert. Die Gruppen bekommen dann eine bestimmte Anzahl Sitze, welche theoretisch von den KandidatInnen mit den meisten Stimmen besetzt werden.
Wer?
Jede/r StudentIn darf an genau einer Fakultät, an der er/sie immatrikuliert ist, sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht wahrnehmen, solange er/sie zur Studierendenschaft gehört. Zu Beginn des Studiums ist man automatisch Mitglied der Studierendenschaft und kann frühestens nach einem Semester austreten, womit man sein aktives und passives Wahlrecht verliert. Studierende, die an mehreren Fakultäten eingeschrieben sind müssen sich für eine Fakultät entscheiden, an der sie das Wahlrecht wahrnehmen wollen.
Warum?
Eure studentischen VertreterInnen sind maßgeblich an der Gestaltung des studentischen Lebens in der Gegenwart und des Studiums in der Zukunft beteiligt. Zum Beispiel stellen viele Fachschaftsräte VertreterInnen für den Prüfungsausschuss, die Studienkommission und jede Berufungskommission und haben somit maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl neuer ProfessorInnen und vieles mehr. Abgesehen davon verwalten die studentischen Vertretungen eine nicht unerhebliche Menge studentischer Gelder. Jede/r StudentIn zahlt 6,50 EUR im Semester, die sich je zur Hälfte auf den jeweiligen Fachschaftsrat und den Studierendenrat aufteilen.
Um die Universität also nach euren Wünschen zu gestalten, müsst ihr StudentInnen eures Vertrauens als eure Vertretung wählen oder auch euch selbst wählen lassen. Es liegt in eurer Hand!
weitere Informationen findet ihr hier: http://www.ovgu.de/die_universitaet/ueberblick/wahlen/wahlen_an_der_universitaet.html