Der Studierendenrat verwaltet die Mittel der Studierendenschaft, die er durch den Mitgliedsbeiträge als Bestandteil des Semesterbeitrages einnimmt. Diese Mittel verteilt er zur Hälfte auf die Fachschaftsräte. Mit der anderen Hälfte haushaltet er selbständig, um seinen Aufgaben gerecht zu werden. Hauptverantwortlich ist hier der oder die Sprecher(-in) für Finanzen.
Ein wichtigen Haushaltsposten zur Wahrnehmung der Aufgaben des StuRa stellt die Förderung studentischer Projekte dar.